AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: Februar 2024

Handke Consulting GmbH, Birkenallee 6, 03172 Guben,
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Laurenz Handke,
HRB 17467 CB (Amtsgericht Cottbus)

  1. Geltungsbereich und Umfang

1.1 Alle Dienstleistungen und Angebote der Handke Consulting GmbH erfolgen ausschließlich gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den individuellen Angeboten. Diese AGB bilden einen integralen Bestandteil sämtlicher Verträge, die die Handke Consulting GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch als „Kunde“ bezeichnet) über die von der Handke Consulting GmbH angebotenen Lieferungen oder Dienstleistungen abschließt. Sie sind auch für alle künftigen Lieferungen, Dienstleistungen oder Angebote an den Kunden bindend, selbst wenn sie nicht erneut gesondert vereinbart werden.

1.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden nicht akzeptiert, es sei denn, die Handke Consulting GmbH hat schriftlich ihrer Gültigkeit zugestimmt. Selbst wenn die Handke Consulting GmbH in einem Schreiben oder einer E-Mail auf die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten eingeht oder darauf Bezug nimmt, stellt dies keine Zustimmung zur Geltung dieser Geschäftsbedingungen dar.

1.3 Die Dienstleistungen und Angebote der Handke Consulting GmbH sind ausschließlich für Unternehmer gemäß § 14 BGB, Kaufleute (HGB) und Freiberufler sowie deren Vertreter bestimmt. Es werden keine Verträge mit Privatpersonen und Verbrauchern abgeschlossen.


  1. Gegenstand der Leistungen und Erfüllung

2.1 Die Handke Consulting GmbH erbringt Beratungs- und Agenturdienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Personalbeschaffung und -entwicklung, Prozessoptimierung und Employer Branding sowie allgemeine Beratung zur Entwicklung und Umsetzung von Personal- und Marketingmaßnahmen. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, schuldet die Handke Consulting GmbH dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

2.2 Die Handke Consulting GmbH behält sich das Recht vor, die dem Kunden geschuldeten Leistungen auch durch Beauftragung von Erfüllungsgehilfen, Subunternehmern oder Dritten erbringen zu lassen.

2.3 Sofern nicht anders vereinbart, deckt die vereinbarte Vergütung der Handke Consulting GmbH ausschließlich ihre Dienstleistungen ab und stellt kein Budget für potenzielle Rekrutierungs- oder Werbekampagnen des Kunden dar. Der Kunde ist verpflichtet, solche Mittel separat bereitzustellen und gegebenenfalls direkt an den Plattformbetreiber zu entrichten.

2.4 Alle Fristen bezüglich der Leistungserbringung durch die Handke Consulting GmbH treten erst nach Zahlung der Rechnung in Kraft.

2.5 Der Handke Consulting GmbH steht ein Leistungsbestimmungsrecht bzgl. der Art und Weise der Leistungserbringung nach § 315 BGB zu.


  1. Zustandekommen des Vertrags

3.1 Angebote der Handke Consulting GmbH sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder enthalten eine festgelegte Annahmefrist.

3.2 Der Vertrag zwischen der Handke Consulting GmbH und dem Kunden wird durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, nämlich Angebot und Annahme, geschlossen. Eine schriftliche Form ist für den Vertragsschluss zwingend erforderlich; mündliche Nebenabreden sind nicht gültig.

3.3 Bei Vertragsabschluss oder schriftlicher Bestätigung des Angebots wird der Auftrag als angenommen betrachtet und der Vertrag als gültig angesehen. Der unterzeichnete Vertrag oder die unterzeichnete Auftragsbestätigung legen den Liefertermin fest, sofern keine individuelle Vereinbarung getroffen wurde.


  1. Mitwirkungspflicht des Kunden

4.1 Damit die Handke Consulting GmbH ihre Verpflichtungen erfüllen kann, ist sie auf die Unterstützung des Kunden angewiesen. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Leistungserbringung durch die Handke Consulting GmbH vollständig und rechtzeitig mitzuwirken, indem er seinen Mitwirkungspflichten nachkommt.

4.2 Wenn der Kunde seine Mitwirkungs- oder Unterstützungshandlungen nicht durchführt, hat dies keinen Einfluss auf seine Verpflichtung zur Zahlung der Vergütung.


  1. Zahlungen, Preise, Bedingungen

5.1 Die von Handke Consulting GmbH angegebenen und mitgeteilten Preise sind verbindlich. Diese Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

5.2 Die Zahlung für die Dienstleistungen der Handke Consulting GmbH erfolgt unverzüglich nach Erhalt der Rechnung. Die Vergütung für die Dienstleistungen der Handke Consulting GmbH ist in der Regel bei Vertragsabschluss fällig, es sei denn, das Angebot der Handke Consulting GmbH sieht etwas anderes vor.

5.3 Die Zahlung hat per Überweisung auf das Bankkonto zu erfolgen, das in der Rechnung der Handke Consulting GmbH angegeben ist.

5.4 Teilzahlungen und Skontozahlungen sind nicht gestattet. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Kunden oder die Zurückhaltung von Zahlungen aufgrund solcher Forderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht für ungleichartige Forderungen ist auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

5.5 Der Kunde gerät automatisch in Verzug, wenn er die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit der Rechnung leistet, auch ohne unsere Mahnung. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes sowie Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro pro Mahnung zu verlangen.


  1. Kündigung, Laufzeit

6.1 Die vertraglich festgelegte Laufzeit ist bindend für beide Parteien. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich.

6.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

 

  1. Verzug des Kunden

7.1 Wenn der Kunde mit seiner fälligen Zahlung in Verzug gerät, behält sich die Handke Consulting GmbH das Recht vor, ihre Leistungen einzustellen, bis der ausstehende Betrag beglichen ist.

7.2 Des Weiteren gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Verzugs.


  1. Erfüllung

8.1 Die Handke Consulting wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß dem Angebot mit gebotener Sorgfalt erbringen. Die Handke Consulting GmbH behält sich das Recht vor, sich dabei uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

8.2 Falls die Handke Consulting GmbH daran gehindert ist, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und die Gründe dafür in der Verantwortung des Kunden liegen, bleibt der Vergütungsanspruch von der Handke Consulting GmbH unberührt.

 

  1. Nutzungs- und Verwertungsrechte, Urheberrechtsvermerk

9.1 Der Kunde erhält an den von Handke Consulting GmbH erbrachten Leistungen für den vertraglich vereinbarten Zweck die nicht exklusiven und nicht übertragbaren Nutzungs- und Verwertungsrechte, unter der Bedingung, dass die vollständige Bezahlung der beauftragten Leistungen erfolgt ist.

9.2 Es ist untersagt, die vermittelten Inhalte oder zur Verfügung gestellten Strategien, Vorlagen und Konzepte anzubieten, an Dritte weiterzugeben oder im gewerblichen Kontext zu nutzen. Falls der Kunde beabsichtigt, Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Inhalten einzuräumen, ist hierfür die schriftliche Zustimmung der Handke Consulting GmbH erforderlich.

9.3 Die Handke Consulting GmbH behält sich das Recht vor, eine Kopie des Leistungsergebnisses für Archivzwecke zu behalten und diese als Referenzprojekte unter Nennung des Kunden gegenüber Dritten zu verwenden. Des Weiteren ist die Handke Consulting GmbH berechtigt, die vom Kunden bereitgestellten Bild- und Wortmarken im Rahmen eigener Marketing- und Akquisekampagnen (z. B. auf der Website und in Prospekten) auch nach Ende des Vertrages zu nutzen und den Kunden als Referenzkunden zu benennen. Falls die erbrachten Leistungen schutzrechtsfähig sind, ist die Handke Consulting GmbH berechtigt, einen Urhebervermerk in marktüblicher Form und Gestaltung auf dem Leistungsergebnis anzubringen.

9.4 Sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen wurde, behält sich Handke Consulting GmbH das Recht vor, sämtliche Ideen, Erfahrungen und sonstiges Know-how aus einem Projekt auch für Projekte mit anderen Kunden zu verwenden.


  1. Haftung

10.1 Die Handke Consulting GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10.2 Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit erstreckt sich ausschließlich auf Schäden aus:

  • der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  • der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Eine Vertragspflicht ist eine Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung jedoch auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden begrenzt.

 

  1. Rechte Dritter

11.1 Wenn der Kunde der Handke Consulting GmbH Materialien (Fotos, Videos) zur Verfügung stellt, die von der Handke Consulting GmbH für Rekrutierungs- und Werbeanzeigen verwendet werden sollen oder können, versichert der Kunde, dass diese Materialien frei von Rechten Dritter sind oder dass die erforderlichen Genehmigungen für die Zwecke des Hauptvertrags vorliegen.

11.2 In Bezug auf etwaige Verstöße gegen Rechte Dritter stellt der Kunde die Handke Consulting GmbH vollständig frei.


  1. Datenschutz und Datensicherheit

12.1 Der Kunde sichert zu, dass er bei der Übermittlung personenbezogener Daten an die Handke Consulting GmbH die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhält.

12.2 Personenbezogene Daten des Kunden, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung entweder direkt oder durch Dritte bekannt werden, werden von der Handke Consulting GmbH gespeichert und für den Geschäftsverkehr verarbeitet.

12.3 Der Kunde willigt in die Verarbeitung der über ihn direkt oder durch Dritte bekannt gewordenen personenbezogenen Daten durch die Handke Consulting GmbH ein.


  1. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

13.1 Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

13.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Der Inhalt solcher Vereinbarungen wird durch einen schriftlichen Vertrag oder die schriftliche Bestätigung der Handke Consulting GmbH festgelegt.

13.3 Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sind, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Vereinbarungen ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommen.

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